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Ladesäulen-Pflicht für Tankstellenketten durch Bundeskabinett auf den Weg gebracht
Ladesäulen-Pflicht für Tankstellenketten durch Bundeskabinett auf den Weg gebracht (03.06.2024)

Ladesäulen-Pflicht für Tankstellenketten durch Bundeskabinett auf den Weg gebracht

Erst Ende April hatte der Verband der europäischen Automobilhersteller ACEA (Association des Constructeurs Européens d'Automobiles) vor einer wachsenden Lücke zwischen der benötigten und der vorhandenen Zahl öffentlicher Ladesäulen gewarnt. In den Jahren 2017 bis 2023 war die Zahl der Verkäufe von Elektroautos dreimal schneller angewachsen als die Zahl der neu installierten Ladesäulen. Nun hat das Bundeskabinett in der letzten Woche eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, wonach Tankstellenbetreiber mit mehr als 200 Tankstellen, verpflichtet werden sollen Ladepunkte anzubieten. Ab 2028 soll dann an jeder Tankstelle mindestens eine öffentlich zugängliche Schnellladesäule mit mindestens 150 Kilowatt betrieben werden. Durch diese Versorgungsauflage sollen zusätzlich 8.000 neue Schnellladepunkte entstehen. Nach Ministeriumsangaben sind mit Stand April von rund 115.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten knapp 22.000 Schnellladepunkte. Der Gesetzesentwurf soll den Plan der Bundesregierung, dass bis 2030 in Deutschland ca. 15 Millionen zugelassene Elektroautos gibt, unterstützen. Durch mehr Ladesäulen soll die Ladeinfrastruktur bedarfsgerechter und nutzerfreundlicher und somit der Kauf eines E-Autos attraktiver werden.

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